Erstellt ein Unternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, muß er die Umsatzsteuer grundsätzlich mit dem nächsten Voranmelde-Zeitraum an das Finanzamt überweisen. Das kann in der Praxis, insbesondere bei kleinen Unternehmen, zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen. Doch die Bundesregierung verteilt gerade Wahlkampfgeschenke und hat für dieses Problem eine Lösung gefunden.